PENKO darf gesetzliche Inspektionen und Nachprüfungen durchführen.
Die Definition
eines Wägesystems lautet: "Ein Messinstrument, das dazu dient, die Masse
eines Körpers unter Verwendung der Schwerkraft auf diesen Körper zu
bestimmen". Wiegesysteme in den Niederlanden müssen dem Metrologie Gesetz
entsprechen, einem Gesetz, das wiederum auf der europäischen Richtlinie für
nicht selbsttätige Waagen 2014/31/EU „zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf
dem Markt“ basiert. Selbsttätige Waagen regelt Richtlinie 2014/32/EU „zur
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt“. Alle Wiegesysteme, die unter
anderem für Handelsgeschäfte, das Abfüllen und/oder Prüfen von vorverpackten
Waren sowie für medizinische und pharmazeutische Zwecke verwendet werden,
müssen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch
geprüft und mit den erforderlichen Siegeln, Beschriftungen und Kennzeichnungen
versehen werden.
Um eine solche Inspektion durchführen zu können, muss man
autorisiert sein. PENKO konnte in den Niederlanden seinen Kunden bereits
gesetzlich vorgeschriebene Nachprüfungen anbieten, beispielsweise nach einer
Reparatur. Kombiniert mit der Inbetriebnahme können jetzt europaweit
CE-Inspektionen, inklusiv die Erste, durchgeführt werden, einschließlich der
Anbringung der erforderlichen Siegel und Markierungen. Das Besondere ist, dass
sowohl nicht selbsttätige wie Plattformen und Brückenwaagen, als auch selbsttätige,
wie Füllanlagen und Kontrollwaagen, von PENKO geeicht werden können. Und das
alles bis zu einem Maximalgewicht von 60 Tonnen.
